Warum ist der Weg zur Entschädigung von Medizingeschädigten meistens erfolglos?


Die Antwort ist finanzmathematisch begründet: Nach Aussagen vom Deutschlandfunk (DLF) gibt es in Deutschland ca. zwei Millionen Ärztepfuschfälle im Jahr!!!

Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sprechstunde/1882070/

Der Autor hat grundsätzlich nichts gegen Ärzte. Bekanntlich sind Ärzte Menschen mit ihren Stärken und Schwächen.
Jeder Mensch begeht Fehler. Jedoch sollte die betreffende Person auch zu seinen Fehlern stehen und diese nicht vertuschen.

Wird angenommen, dass jeder Ärztepfuschfall mit nur 1000 EUR entschädigt würde, müssten die Haftpflichtversicherer
ca. 2 Milliarden EUR (= 2 000 000 000 EUR) an die Geschädigten zahlen.

Dem gegenüber stehen ca. 342 000 deutsche Ärzte, welche im Jahr ca. 342000 * 500 EUR = 171 000 000 EUR, also
ca. 171 Millionen EUR an Berufshaftpflichtprämien zahlen müssen.

Siehe http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.3.10275

Ergo würde das gesamte Medizinsystem in Deutschland zusammenbrechen, wenn alle Ärztepfuschfälle korrekt entschädigt würden. Wer also ohne Rechtsschutzversicherung wegen Entschädigung durch Ärztepfusch klagt, muss damit rechnen - selbst bei eindeutigen Pfuschfällen - alles zu verlieren!!! Dem Autor liegen mehrere diesbezügliche konkrete Fälle vor.

Gewinner sind jedenfalls die nachbehandelnden Ärzte inklusive dem diesbezüglichen medizinischen Personal, Juristen, Staatskasse - bedingt durch beispielsweise Gerichtsgebühren und Steuern - und entsprechende Patientenvereine aufgrund von Mitgliedsbeiträgen. Arbeitsplätze werden somit durch "ärztliche Kunstfehler" gesichert. Der Autor unterstellt jedoch Ärzten ausdrücklich nicht, dass diese vorsätzlich Kunstfehler begehen. Je mehr Instanzen "absolviert" werden, um so größer sind die erwähnten Einnahmen oder anders ausgedrückt: Um so größer sind im Regelfall die finanziellen Verluste der Medizingeschädigten und zugleich Rechtssuchenden. Die physischen und psychischen Belastungen der Betroffenen werden nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Aufgrund der teilweise über 10 Jahre und mehr dauernden juristischen Auseinandersetzungen wird mancher Fall durch die "biologische Lösung" im Sinne der Haftpflichtversicherungsgesellschaften der betreffenden Ärzte beendet. Diesen Sachverhalt kennen auch private Krankenkassen. Deswegen unterstützen Sie ihre geschädigten Versicherungsnehmer bei Ärztepfuschfällen bspw. bei der Anfertigung von medizinischen Privatgutachten in den meisten Fällen, im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen, aus finanziellen Gründen nicht! Ist der Schaden hoch und die Berufshaftpflichtversicherung des "Pfuscharztes" leistet tatsächlich wider erwarten Schadensersatz wird sie dem Arzt den Versicherungsvertrag kündigen. Der Arzt bekommt dann in den meisten Fällen aufgrund der "Blackliste" keine neue Berufshaftpflichtversicherung. Somit kann er seinen Beruf als Arzt nicht mehr ausüben. Dieser Umstand ist auch Richtern bekannt.

Und: Nicht selten werden Medizingeschädigte auch zum Justizgeschädigten. Zitat von dem BGH-Richter a. D. Wolfgang-Dragi Willi Neškovic: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler RichterInnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung." ZAP Heft 14/1990, S. 625

Siehe auch den Artikel im Deutschen Ärzteblatt "Gerichtsgutachten - oft wird die Tendenz vorgegeben." vom 07.02.2014. Zum Artikel hier klicken.

Das nachfolgende Zitat sollte den mündigen Bürger nachdenklich stimmen: Der verstorbene Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter Prof. Willi Geiger (DRiZ, 9/1982, 325): "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. [...] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."

Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes.
Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Es ist beabsichtigt in diesem Jahr ein Buch über diese Thematik zu veröffentlichen.

  Siehe auch in eigener Sache, hier klicken.

Siehe auch: Wie seriös arbeitet die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer?

Stand der Bearbeitung: 02.01.2023 Alle Rechte vorbehalten. © 2013 - 2023 Dietrich Klug

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