Plauener "Superumleitung", Umweltschutz nach „Umleitungslage“ - Behördenposse

Aufgrund der Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Reichenbach-Plauen-Hof muss eine Brücke, über welche die Pausaer Str. in Plauen im Vogtland führt, mehrere Monate für den Straßenverkehr gesperrt werden. Jedoch ist die von der Stadtverwaltung Plauen ausgewählte Umleitungsstrecke merkwürdig. Es wurde eine für den öffentlichen Straßenverkehr bisher gesperrte Straße, die Straße am Syratal, welche sich im Landschaftsschutzgebiet (!!!) Syratal - zur Ansicht bitte hier anklicken - befindet, ausgewählt, obwohl es alternative Umleitungsmöglichkeiten gibt. Die Vorschläge zu alternativen Umleitungstrecken, welche Dietrich Klug bereits im Jahr 2011 der Stadtverwaltung unterbreitete, wurden nicht detailliert gewertet. Als Antwort auf seine Umleitungsvorschläge erhielt Dietrich Klug u. a. das nachfolgende Schreiben - bitte hier anklicken (pdf-Datei). Lesen Sie hierzu die Schreiben von Dietrich Klug an den Plauener Bürgermeister Manfred Eberwein vom 08.10.2012 - hier anklicken - (pdf-Datei), den Plauener Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer vom 30.01.2012 hier anklicken (pdf-Datei) und vom vom 23.03.2012 hier anklicken (pdf-Datei).

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist der Artikel 10 [Umwelt- und Landesschutz] der Verfassung des Freistaates Sachsen:

(1) Der Schutz der Umwelt als Lebensgrundlage ist, auch in Verantwortung für kommende Generationen, Pflicht des Landes und Verpflichtung aller im Land. Das Land hat insbesondere den Boden, die Luft und das Wasser, Tiere und Pflanzen sowie die Landschaft als Ganzes einschließlich ihrer gewachsenen Siedlungsräume zu schützen. Es hat auf den sparsamen Gebrauch und die Rückgewinnung von Rohstoffen und die sparsame Nutzung von Energie und Wasser hinzuwirken. (2) Anerkannte Naturschutzverbände haben das Recht, nach Maßgabe der Gesetze an umweltbedeutsamen Verwaltungsverfahren mitzuwirken. Ihnen ist Klagebefugnis in Umweltbelangen einzuräumen; das Nähere bestimmt ein Gesetz. (3) Das Land erkennt das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur an, soweit dem nicht die Ziele nach Absatz 1 entgegenstehen. Der Allgemeinheit ist in diesem Rahmen der Zugang zu Bergen, Wäldern, Feldern, Seen und Flüssen zu ermöglichen.

Ignoriert die Stadtverwaltung Plauen den vorstehend genannten Artikel 10? Entscheiden Sie selbst!

Als Tiger springen und als Bettvorleger landen

Noch im Jahr 2010 bekannten sich vollmundig die Grünen im Vogtland zum Landschaftsschutzgebiet Syratal und forderten für dieses Areal den Schutzstatus eines Naturschutzgebietes. Doch wo sind die Stimmen der Grünen, wenn es um die unnötige Öffnung der Straße am Syratal für den Straßenverkehr aufgrund einer mehrere Monate dauernden Umleitung beginnend am 13.02.2012 geht? Auf einmal herrscht Funkstille!

Zitat: Die Fraktion hat den Standort bewusst gewählt. Das Syratal ist zwar Bestandteil des gleichnamigen Landschaftsschutzgebietes (LSG), welches auch den Bärenstein und den Stadtpark bis hin zur Gemarkungsgrenze von Kauschwitz umfasst. Es ist das wichtigste Naherholungsgebiet, was tief in die Innenstadt von Plauen reicht. Das ist den Bündnisgrünen aber zu wenig. "Wir wollen, dass das Syratal in seinem naturschutzfachlich wertvollsten Teil, dem Talboden, den Schutzstatus eines Naturschutzgebietes (NSG) erhält", drückt es Stadtrat Dieter Rappenhöner aus, der die Veranstaltung leitet. "Der im Dezember ausgelegte Entwurf des Flächennutzungsplanes sieht eine Ausweisung als NSG nicht prioritär vor. Das wollen wir ändern und hoffen, dass uns andere Fraktionen dabei unterstützen." Der Talgrund besteht aus einem Auwald, der reich an seltenen "Frühlingsgeophyten", eben dem Buschwindröschen ist. Mädesüßfluren, binsenreiche Offenlandflächen kommen reichlich und mosaikartig verteilt vor. "Hier sieht es so aus, wie es natürlicherweise in einem solchen Auwald aussehen soll. Hier ist die Natur noch in Ordnung", so Rappenhöner weiter. "Diese zumeist gesetzlich besonders geschützten Biotopflächen sind weit größer als zehn Hektar und damit deutlich über der Schwelle von fünf Hektar, die gewöhnlich für ein Flächennaturdenkmal reichen. Aber das Syratal ist auch bedroht. Vielleicht weniger durch den achtlosen Umgang seiner Besucher mit Müll, mehr aber durch die sogenannte Panzerstraße, die in den vergangenen Jahren den Stadtrat spaltete. Inzwischen ist die "Straße" aufgrund eines Stadtratsbeschlusses als solche entwidmet worden, sie kann aber jederzeit wieder als Havariestraße und Ausweichstrecke "zum Leben erweckt werden". Sollte es dabei zu einem Unfall im Talgrund kommen, dann wird es schwer werden, Wasser gefährdende Stoffe wieder aus dem Bachgrund heraus zu bekommen."

Quelle: http://www.gerhard-liebscher.de/meldung/browse/2/artikel/1074/fruehjahrsputz-im-syratal-gruene-wollen-ein-naturschutzgebiet/

Umweltschutz nach „Umleitungslage“ darf es nicht geben!

Auch der Bund der Steuerzahler in Sachsen kritisierte am 02.12.2009 die Verfahrensweise der Plauener Stadtverwaltung mit der Straße am Syratal.
Zitat: Panzerstraße erhitzt die Gemüter Plauen. Seit 1941 ist das Syratal als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Selbst zu DDR-Zeiten bestand dieser Status fort und wurde 1995 durch einen Beschluss des Stadtrates bestätigt. Vorm Abzug der Roten Armee aus den Kasernen nahe Neundorf diente die zuerst nur robust befestigte Piste dem Panzertransport zum Oberen Bahnhof. Die Straße diente als „Abkürzung“ zwischen dem Ortsteil Neundorf und der Pausaer Straße, einer Hauptverkehrsader in der Stadt. Die Stadt Plauen sanierte die bestehende ehemalige Panzerstraße im Jahr 1992 als Umleitungsstrecke für die gesperrte Pausaer Straße. Die Kosten beliefen sich auf 494.000 Euro. Seitdem wurde die Straße immer wieder als Umleitungsstrecke genutzt, obwohl durch die Straßennutzung das Ökosystem laut Stadt bedroht wird. Deshalb wurde auch ein Beschluss zur Schließung der Straße gefasst. Immer wieder jedoch wurde die Straße als Umleitungsstrecke, zuletzt in diesem Jahr, genutzt. Seit Ende Oktober ist die Straße wieder durch einen Schlagbaum gesperrt. Nachdem der Bund der Steuerzahler sich bereits im Jahr 2008 mit der Stadt zum Thema auseinandergesetzt hatte und die Naturschutzargumente akzeptierte, ist es für uns die erneute Öffnung der Straße unverständlich und nicht nachvollziehbar. Umweltschutz nach „Umleitungslage“ darf es nicht geben! Entweder Umweltschutz ganz oder generelle Öffnung der Straße für den Verkehr. Die Stadtväter von Plauen sollten sich nochmals endgültig mit diesem Sachverhalt auseinander setzten. Ansonsten bleibt der Vorwurf leichtfertig mit öffentlichen Geldern der Bürger und dem Umweltschutz umzugehen."

Quelle: Newsletter Bund der Steuerzahler, http://www.bdst-card.de/cardportal/index.php?ID=123&&archivid=1259768863

Im Jahr 2009 monierte Dietrich Klug in dem nachfolgend aufgeführten Leserbrief eine dauerhafte Öffnung der Straße am Syratal für den öffentlichen Straßenverkehr:
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) am Syratal in Plauen gehört zu den wenigen Rückzugsgebieten für Menschen und Tiere, welche Ruhe und Erholung suchen. Im § 26 des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden.

Tatsache und unstreitig ist, wenn die Straße am Syratal für den öffentlichen Straßenverkehr wieder geöffnet wird, erfolgt eine Entwertung des v. g. LSG hinsichtlich des Erholungswertes für Lebewesen jeder Art! Der krankmachende Verkehrslärm nimmt immer mehr zu. Es ist also höchst fragwürdig die o. a. Straße für den öffentlichen Straßenverkehr mit lärmenden Kraftfahrzeugen zu öffnen und damit ein Erholungsgebiet für Ruhe suchende Menschen zu opfern. Wieviel Straßenverkehr und den damit verbunden Verkehrslärm braucht die Menschheit noch, um zu einem Umdenken zu kommen? Was nützen aller Komfort und Bequemlichkeit für einige Menschen, wenn dadurch die Lebensqualität anderer Menschen bedingt durch Lärm stark reduziert wird. Lärm ist ein Geißel der Menschheit! Wenn die Straße am Syratal geöffnet werden sollte, stellt sich dann schnell die Frage, ob nicht auch durch weitere LSG neue Straßen gebaut werden können, nur damit der Straßenverkehr flüssiger wird. Umweltschutz ist zugleich auch Schutz der Umwelt vor Lärm jeglicher Art!

Der Mediziner und Bakteriologe Robert Koch (1843 - 1910) äußerte sich zu dem Thema Lärm wie folgt: „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.“ „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein

Außerdem wird auf den §19 Sächsisches Naturschutzgesetz verwiesen: "Landschaftsschutzgebiete

Das Sächsische Naturschutzgesetz legt in § 19 fest, daß als Landschaftsschutzgebiet durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt werden können, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkiet der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete unterschiedlicher flächenhafter Ausdehnung, in denen eine Landschaft oder Teile davon einschließlich der darin ablaufenden natürlichen Prozesse und Nutzungen geschützt sind. Dabei geht es insbesondere um den Erhalt des Landschaftscharakters, also der Eigenheiten und Besonderheiten, die die geschützte Landschaft unverwechselbar machen. Im Landschaftsschutzgebiet steht die Vereinbarkeit der pfleglichen Nutzung durch den Menschen mit dem Erhalt und der Entwicklung der Kulturlandschaft, ihren Arten und Lebensräumen im Vordergrund. Darin eingeschlossen sind solche Landnutzungen wie Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, aber auch der Tourismus."

Quelle: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8500.htm

Abschließend stellt sich für den Autor, und nicht nur diesen, die Frage, ob sich die Stadtverwaltung Plauen für ein Landschaftsschutzgebiet Syratal mit allen Konsequenzen bekennt oder nicht?

Dietrich Klug
Stand der Bearbeitung: 13.10.2012

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