Liegt im vorliegenden Fall eine Amtspflichtverletzung durch die Richter Peter Zschoch, Klaus Schulte und Altfrid Luthe vom Landgericht Zwickau vor?
Entscheiden Sie selbst!

Wollten die oben aufgeführten Richter die Rechtsanwälte der Duisburger Kanzlei Dr. Dr. Roth - Name geändert -
protegieren?
Es gilt: Je höher der Streitwert um so größer ist die Vergütung der Rechtsanwälte. Die vorstehend genannten Rechtsanwälte
können unstreitig den Nachweis der Prozessvollmacht gemäß § 80 Zivilprozessordnung nicht erbringen. Obwohl das Gericht von Dietrich Klug
schriftlich hierzu am 19.02.2011
informiert wurde, prüften die Richter den Sachverhalt wider erwarten nicht! Bemerkenswert ist, dass die vorstehend
genannten Richter die von Dietrich Klug unstreitig nicht durch eine Vollmacht legitimierten Rechtsanwälte Dr. G. aus
Duisburg in ihrem Streitwertbeschluss 05.08.2011, Az. 1 OH 16/10 als Bevollmächtigte bezeichnen!!!
Siehe auch Schönke/Schröder , Strafgesetzbuch Kommentar, 26. Auflage, Verlag C. H. Beck, "Unterlassung rechtlich gebotener Handlungen kann Rechtsbeugung sein, zB die Nichtstellung sachgemäßer Fragen (RG 57 35, 69 216), die Vorenthaltung sachgemäßer Verteidigung (BGH 10 298) die Nichtvorlage einer Beschwerde an das Beschwerdegericht (LG Berlin MDR 95, 192) …" … "S. 2597, Rn 5a, b: "Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die objektiv im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht."
Rn 4 S. 2596 "2. Der Täter muß das Recht beugen. Dies kann sowohl als Sachverhaltsverfälschung (BGH NJW 60 253, BGH 40 181) als auch durch falsche Anwendung von Rechtsnormen geschehen … Rechtsbeugung ist auch durch Ermessenmißbrauch in Ermessensentscheidungen möglich."
§ 339 Strafgesetzbuch: Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Siehe auch § 263
Betrug Strafgesetzbuch:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ...
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder ...
Wichtige Paragrafen des Deutschen Richtergesetzes, die man unbedingt kennen sollte, hier anklicken.
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