Zwischenzeitlich wurde die medizinische Fehlbehandlung des v. g. Arztes durch ein Gutachten, welches im Auftrag der Gutachterstelle der sächsischen Landesärztekammer erfolgte, mit einem Schreiben vom 19.01.2012 bestätigt!!! Die o. a. Begutachtung erfolgte mit den gleichen Unterlagen, welche auch den v. g. Richtern vorlag! Jedoch lehnten diese wider erwarten eine Begutachtung der Fehlbehandlung des Hausarztes Dr. B. an dem Patienten Dietrich Klug im Zeitraum 10/2008 bis 02/2009 im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens durch einen vom Gericht zu beauftragten Gutachter ab!
"Unsere Justiz darf sich daher nicht wundern, wenn sie sich 'dem Verdacht' aussetzt, daß sie aus falsch verstandener Kollegialität unfähig ist, verbrecherische Urteile von Kollegen zu ahnden." Siehe Günter Spendel, Rechtsbeugung durch Rechtsprechung, de Gruyter, 1984, S.18

Wichtige Paragrafen des Deutschen Richtergesetzes, die man unbedingt kennen sollte, hier anklicken.

Lesen Sie hierzu auch den Aufsatz "Halbgötter in Weiß, Esel in Schwarz", hier anklicken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass duch den Link zum Allgemeinen Patientenverband keine Werbung für diesen Verein gemacht wird. Siehe hierzu den Beitrag im ANTIABZOCKENET.BLOGSPOT.COM, hier klicken.

Sehen Sie hierzu auch das Video auf youtube "Rechtsbeugung na und ..."- hier anklicken.

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