Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat? Ein Multimediavortrag von Dietrich Klug mit anschließender Diskussion.

Gegenstand des Vortrages sind folgende Punkte:


Dieser Vortrag kann gebucht werden. Preis ist Verhandlungsbasis.


„Jeder kann das Opfer einer Justiz werden, die sich einer konsequenten Kontrolle entzieht.“ Der verstorbene Rechtsanwalt Rolf Bossi: „Da kann der Richter machen was er will.“ Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=iXKHW8foYiI, Tatbestand „Rechtsbeugung“, na und ...

Zeit: 12.11.2015, 18:30 Uhr

Ort: Jugendherberge „Alte Feuerwache“, 08523 Plauen, Neundorfer Str. 3, Raum 321

Medienmitteilung vom 06.03.2015: 40 TeilnehmerInnen besuchten am 05.03.2015 den Vortrag von Dietrich Klug "Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat?" in der Plauener Jugendherberge „Alte Feuerwache“. Bereits im Jahr 2012 führte Klug eine Veranstaltung zu der erwähnten Frage im vogtländischen Plauen durch. Nach der Begriffsklärung „Rechtsstaat“ berichtete er über seine Erfahrungen aus über 45 Gerichtsverhandlungen mit der deutschen Justiz. Erörtert wurde dabei die sogenannte „Blackbox“ für Gerichte. Die Blackbox ist ein Datenspeicher, welcher sich in der Luftfahrt seit Jahrzehnten bewährt hat. Unter anderem werden die Handlungen von Flugzeugführern mit diesem System überwacht, um beispielsweise Fehlhandlungen von Piloten auszuwerten und zu erkennen. Der Einsatz dieser Technik könnte auch bei Gerichten vorteilhaft sein, um Fehlurteile zu vermeiden.

Nach der Meinung von namhaften Juristen ist in Deutschland jedes vierte Urteil ein Fehlurteil. Würde diese Fehlerquote beispielsweise auf das Verkehrsmittel Eisenbahn zutreffen, dürfte wohl niemand mehr mit der Eisenbahn fahren. Im Rahmen einer Diskussion wurde der Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kritisiert. Dieser beinhaltet, dass Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts unzulässig sind. Nicht nur der Medienrechtler Prof. Christian von Coelln sieht hierin einen Verstoß gegen das Grundgesetz: „Die aktuelle Regelung verstößt, Anmerkung § 169 (GVG), meines Erachtens deshalb gegen das Grundgesetz (GG), weil das GG auch die Rundfunkfreiheit verbirgt, das ist ein Grundrecht, und dieses Grundrecht der Rundfunkfreiheit beinhaltet auch das Recht mit der Kamera zum Ort des Geschehens gehen zu dürfen und dort Bilder anzufertigen, damit sich der Fernsehzuschauer später ein eigenes Bild davon machen kann, was geschehen ist. Das gilt eben auch für das Geschehen in einem Gerichtssaal.“ Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=L98l55p_YBs

"Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ Staatsrechtler Univ.-Prof. Dr. jur., Dipl.-Volkswirt, Hans Herbert von Arnim
http://www.uni-speyer.de/de/lehrstuehle/ehemalige-lehrstuhlinhaber/prof-dr-hans-herbert-von-arnim-/zur-person.php

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Stand der Bearbeitung: 02.01.2022